Klarstellung der CDU-Fraktion Glandorf 02.04.2021
Vor wenigen Tagen startete die Unterschriftensammlung des Bürgerbegehrens zu den o.g. Punkten.
Die Zulässigkeit des Begehrens wurde rechtlich bestätigt und die Initiatoren ermöglichen der Bevölkerung nun Ihrer Meinung Gewicht zu geben.
Seit gut zwei Wochen werden auf öffentlichen Plattformen und durch Flyer in der Glandorfer Mitteilung täglich Stellungnahmen durch plakative Gegenüberstellungen und z.T. gegenstandslose Behauptungen veröffentlicht.
Gerne hätten wir gewartet bis ein repräsentatives Meinungsbild der Bevölkerung vorliegt, um den Willen der Mehrheit zu prüfen.
1. 5 Jahre Bürgerbeteiligung – ein Bürgerbegehren untergrabe diese Vorgehensweise
Der Öffentlichkeit wird suggeriert, dass das Bürgerbegehren das Engagement der beteiligten Glandorferinnen und Glandorfer untergraben würde.
Jedoch: Die Versetzung des Gedenksteins und die Errichtung eines Nebelbrunnens waren nie Diskussionspunkte in diesem Prozess, bzw. ansatzweise der Bürgerwille als Ergebnis der Bürgerbeteiligung. Erstmalig wurden diese beiden Punkte bei der Vorstellung des neuen Thieplatzes durch den Planer im zweiten Halbjahr 2020 vorgestellt.
Wer sich die Auswertungsbögen des Workshops mit den Anliegern und auch der Bürgerbeteiligung anschaut, der wird schnell erkennen, dass den Teilnehmern eine Außengastronomie, Sitzbänke und die Beleuchtung am wichtigsten waren. Der Bestandsbrunnen war allen Teilnehmern unwichtig. Das „Element Wasser“ kam nur in Form eines Wasserspenders vor. Daher handelt es sich hierbei um ein reines Scheinargument, denn der angebliche Zusammenhang erschließt sich hier nicht.
Ganz im Gegenteil – rein inhaltlich unterstützt das Bürgerbegehren die Erkenntnisse und Ergebnisse, die aus der Bürgerbeteiligung hervor gingen.
Auch die mehrfache Darlegung der Chronologie der Thieplatzumgestaltung ändert daran inhaltlich nichts.
2. Gefährdung von Fördergeldern
Es wird die Behauptung aufgestellt, dass das Bürgerbegehren die Fördergelder in Höhe von 385.000 € gefährde. Diese Behauptung ist falsch.
Laut Auskunft des Amtes für regionale Landesentwicklung gefährdet die Erstellung oder Nichterstellung einzelner Teilelemente die Bezuschussung der Fördergelder nicht.
Außerdem kann der Gemeinderat durch einen Ratsbeschluss darauf hinwirken, dass die Kernaspekte aus dem Bürgerbegehren übernommen werden. Dann wäre das Bürgerbegehren hinfällig und es würde auch nicht zu befürchteten Verzögerungen kommen.
3. Kompromiss – die CDU sei nicht kompromissfähig
Den Glandorfer Bürgern gegenüber wird in der Öffentlichkeit dargestellt, dass ein Kompromiss möglich gewesen wäre. Wer ein wenig darüber nachdenkt, wird schnell erkennen, dass es sich hier um eine nicht nachvollziehbare Behauptung handelt. Für demokratische Entscheidungen braucht es Mehrheiten. Die CDU-Fraktion hat im Gemeinderat neun von 19 Sitzen. Wenn die Mehrheit aus UWG, SPD und Bürgermeisterin gewollt hätte, dass ein politischer Kompromiss gefunden wird, hätten sie das sogar alleine entscheiden können.
4. Verhältnismäßigkeit der Kosten des Bürgerbegehrens und der Einsparungen
Die SPD Glandorf behauptet, dass die Einsparungen durch den Verzicht auf den Nebelbrunnen minimal seien. Dabei wird nur der Betrag des Glandorfer Eigenanteils genannt – 15.000 €. Wer aber als Bürger auch die Zuschüsse einbezieht, die ebenfalls aus öffentlichen Steuergeldern stammen, wird schnell feststellen, dass die Einsparung bei ca. 70.000 € liegt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Geldern sollte eine politische Grundvoraussetzung sein und daher darf der Zuschuss-Betrag nicht einfach unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich werden durch den Nebelbrunnen jährliche Kosten für Wasser, Wartung und Reparaturen entstehen. Nicht umsonst werden anderswo im Landkreis viele Wasserspiele außer Betrieb genommen. Und die Kosten für das Bürgerbegehren entstehen nur, wenn es auch zu einem Wahltermin kommt. Sollte der Gemeinderat sich die Inhalte des Bürgerbegehrens zu eigen machen (siehe oben), könnte der Wahltermin & die Kosten entfallen. Ob es nötig war, für die Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens eine Münsteraner Anwaltskanzlei einzuschalten, muss die Bürgermeisterin erklären. Wer sich den rechtlichen Rahmen für ein Bürgerbegehren anschaut, wird zu der Erkenntnis kommen, dass man dafür vielleicht nur nüchternen Sachverstand braucht. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens deshalb diese Kosten vorzuhalten, ist ein Griff nach einem argumentativen Strohhalm.
5. CDU als „schlechter Verlierer“
Diesen Vorwurf erlauben wir uns unkommentiert so stehen zu lassen.
Um den größten Verlierer dieser Umgestaltung – nach unserer Überzeugung die Mehrheit der Bevölkerung – eine Möglichkeit einzuräumen der persönlichen Meinung Gewicht zu geben, können wir das Bürgerbegehren inhaltlich nur unterstützen. Denn immerhin geht es an dieser Stelle um das „Wohnzimmer“ der Gemeinde.
Wir möchten uns ausdrücklich von polemischen „Halbwahrheiten“ distanzieren und sind über die PR-Kampagnen der UWG und SPD mit einer zweifelhaften Darstellung der „Fakten-Lage“ erstaunt, die zu einer verständlichen Verunsicherung bei den Bürgern führt.
Das kontinuierliche Befeuern dieses Themas legt die Vermutung nahe, dass die Sorgen über das Ergebnis der Bürgerbefragung groß sind. Sollten die UWG & SPD im Dezember für die Mehrheit der Glandorfer Bürger entschieden haben, gäbe es keinen Grund das Ergebnis zu befürchten und so vehement das Bürgerbegehren auf z. T. persönlicher Ebene zu kritisieren.
Das Schöne an dieser Stelle ist, dass derartige PR-Kampagnen eigentlich auch nicht notwendig sind.
Denn unter dem Strich geht es ganz sachlich um die einfache Fragestellung, wo wir jeden ermutigen, die Frage für sich selber simpel zu beantworten:
Sind Sie dafür, dass der Bau des Nebelbrunnens auf dem Glandorfer Thieplatz unterbleibt und der Gedenkstein auf dem Thie verbleibt?